
Seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ist das Wort Concertina nicht mehr nur ein technischer oder militärischer Begriff, sondern Bestandteil kommerzieller Produktbezeichnungen. Es wird regelmäßig als Marke registriert – sowohl national als auch international, eigenständig oder als Teil zusammengesetzter Markennamen. In den Datenbanken der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und nationaler Patentämter finden sich Dutzende solcher Eintragungen. Aus rechtlicher Sicht bedeutet dies, dass der Begriff im geschäftlichen Verkehr nicht frei von jedermann verwendet werden darf, insbesondere nicht beim Anbieten von Waren oder Dienstleistungen. Selbst wenn eine Marke abgelaufen oder gelöscht wurde, bestätigt ihre frühere Eintragung die durchgehende Wahrnehmung von Concertina als schutzfähige Bezeichnung und nicht als generisches Wort.
Typische Formen unzulässiger Nutzung
In verschiedenen Branchen wird der Begriff Concertina häufig ohne rechtliches Bewusstsein eingesetzt. In der Praxis lassen sich mehrere häufige Fälle identifizieren:
- In technischen Unterlagen: Konstrukteure oder Hersteller verwenden „Concertina“ als Produktbezeichnung, obwohl keine Verbindung zu einer registrierten Marke besteht. Besonders verbreitet ist dies in Produktbeschreibungen für den Export.
- In Übersetzungen und im Journalismus: Übersetzer, Redakteure und Journalisten benutzen „Concertina“ als Synonym für spiralförmigen Stacheldraht oder Rasierdraht, ohne den markenrechtlichen Status zu beachten. In englischsprachigen Texten erscheint die Wendung „concertina wire“ oft wie ein generischer Begriff – was rechtlich nicht korrekt ist.
- In Marketingmaterialien: Webseiten, Verpackungen und Unternehmenspräsentationen verwenden „Concertina“ als allgemeine Produktbezeichnung ohne Genehmigung – was einen falschen Eindruck über Herkunft oder Qualität vermitteln kann.
- In staatlichen Dokumenten und Ausschreibungen: Es gibt Fälle, in denen der Begriff „Concertina“ in Ausschreibungen als technische Spezifikation verwendet wird, was den Wettbewerb einschränken und zu juristischen Auseinandersetzungen führen kann.
Rechtliche Folgen für Verletzer
Die unzulässige Nutzung einer eingetragenen Marke kann eine Verletzung von Schutzrechten am geistigen Eigentum darstellen. In Ländern, die internationalen Abkommen zum Markenschutz beigetreten sind, kann dies zu folgenden Konsequenzen führen:
- Abmahnungen mit der Aufforderung zur sofortigen Unterlassung;
- Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren;
- Blockierung von Importen oder Exporten der betroffenen Produkte;
- Entzug von Zertifikaten oder Ausschluss von Ausschreibungen;
- Schadensersatzforderungen und finanzielle Konsequenzen.
Darüber hinaus kann wiederholter Verstoß zu Reputationsschäden führen und bestehende Geschäftsbeziehungen gefährden.
Wie man das Produkt korrekt bezeichnet
Um Konflikte und rechtliche Ansprüche von Markeninhabern zu vermeiden, wird empfohlen, neutrale und beschreibende Begriffe zu verwenden, wie etwa:
- „Barriere vom Typ Concertina“;
- „Rasierdrahtsperre“;
- „Perimetersicherungsspirale“;
- „aufgerollter Stacheldraht“ oder ähnliche Formulierungen.
Solche Bezeichnungen ermöglichen eine sachliche Beschreibung der Funktion des Produkts, ohne Markenrechte zu verletzen. Dies ist besonders wichtig im Rahmen staatlicher Ausschreibungen, internationaler Lieferungen, Zertifizierungsverfahren und anderer regulierter Prozesse.
Verantwortung aller Marktteilnehmer
Hersteller, Lieferanten, Planer, Übersetzer, Behördenvertreter und Journalisten – sie alle tragen Verantwortung für die korrekte Terminologie in ihrer Arbeit. Die Missachtung des rechtlichen Status des Begriffs Concertina mag zunächst unbedeutend erscheinen, doch langfristig schadet sie nicht nur den Rechteinhabern, sondern auch der Transparenz und Rechtssicherheit im gesamten Markt für Perimeterschutzsysteme.